Eine Frau und mehrere Männer stehen vor einem Gebäude mit Aufschrift "Rathaus" und lächeln in Kamera. Zwei der Männer halten einen Zuwendungsbescheid in den Händen.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Erste Auszahlung aus Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“

Innenminister Roman Poseck hat gestern Abend dem Bürgermeister der Gemeinde Dornburg Andreas Höfner für die Kooperation mit den Gemeinden Elbtal und Elz sowie der Stadt Hadamar einen Bescheid in Höhe von 100.000 Euro im Rahmen des Förderprogramms „Sicherheit bei Veranstaltungen“ überreicht. Das Innenministerium hat das Programm mit einem Volumen von 1,5 Millionen Euro im Rahmen der Förderung für interkommunale Zusammenarbeit am 4. April angekündigt, um Kommunen bei der Durchführung von Festen und Veranstaltungen finanziell zu unterstützen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elz hat am 29.04.2025 über die Kooperation beschlossen. Die Gemeindevertretungen Dornburg und Elbtal sowie die Stadtverordnetenversammlung Hadamar haben am 16.05.2025 dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen zugestimmt.

Der Antrag wurde von der Gemeinde Dornburg am 17.05.2025 eingereicht ist mit den befürwortenden Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden am 22.05.2025 dem Innenministerium zur Bearbeitung eingegangen. Das Bewilligungsverfahren wurde umgehend eingeleitet. Der Bewilligungsbescheid wurde durch den Innenminister am 31.05.2025 unterzeichnet.

Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen

Gestern überreichte Innenminister Roman Poseck den Förderbescheid vor Ort und führte aus: „Wir haben mit dem Sofortprogramm ein unbürokratisches Instrument geschaffen, um Kommunen bei der Durchführung von Veranstaltungen zu unterstützen. Feste und Feierlichkeiten gehören zu Hessen. Sie bringen Menschen zusammen und sind Teil unserer Kultur. Uns ist es daher ein wichtiges Anliegen, diese zu ermöglichen und nicht zu verhindern. Auf Kommunen kommen aufgrund der Ereignisse in der Vergangenheit immer mehr Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit bei Festen und Veranstaltungen zu. Gerade jetzt sind die kommunalen Vertreter auf eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung angewiesen. Genau dafür steht das Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“: Von dem erst im April angekündigten und zum 1. Mai gestarteten Programm profitieren bereits die ersten Kommunen. Wir machen Tempo. Zwischen Antragstellung und Bewilligung liegen gerade einmal zwei Wochen. Wir beweisen damit auch, dass Verwaltung einfach und schnell funktionieren kann.

Es freut mich, dass ich den Kooperationspartnern Dornburg, Elbtal, Elz und Hadamar gestern den ersten Förderbescheid im Rahmen unseres Sofortprogramms überreichen konnte. Die vier Partner erhalten eine Förderung in Höhe von 100.000 Euro. Sie haben vereinbart, sich gegenseitig bei der Lagerung, Bewirtschaftung und dem Transport von Absperreinrichtungen sowie beim Auf- und Abbau bei Festen und Veranstaltungen zu unterstützen. Die Absperreinrichtungen werden auch Vereinen zur Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Das ist vorbildliche interkommunale Zusammenarbeit, die nicht nur eine sichere und effiziente Durchführung der Veranstaltungen gewährleistet, sondern auch den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärkt. Die Entscheidungen der Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg und die zügige Förderung durch das Land sind im Übrigen ein gelingendes Beispiel dafür, was möglich ist, wenn die Kommunen und das Land Hand in Hand arbeiten.  

Rund 100 Anfragen zum Programm

An der ersten Förderbewilligung wird deutlich, dass wir mit dem Sofortprogramm den richtigen Weg eingeschlagen haben, um kurzfristig und kommunalfreundlich den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Im Innenministerium sind bislang rund 100 Anfragen zum Programm eingegangen. Ich ermutige, die Kommunen konkrete Anträge zu stellen. Schon jetzt ist absehbar, dass in den kommenden Wochen weitere Bescheide zur interkommunalen Zusammenarbeit bewilligt werden können.

Unser gemeinsames Ziel muss es in dieser Zeit sein, pragmatische und sorgfältig abgewogene Lösungen zu finden, um die Durchführung von Veranstaltungen zu ermöglichen. Den Rahmen dazu haben wir mit dem Sofortprogramm und den darin enthaltenden Maßnahmen geschaffen. Das Neben einem Erlass mit grundsätzlichen Handlungsempfehlungen, der Bereitstellung einer finanziellen Förderung gehören auch die vor Ort durchgeführten Informationsveranstaltungen dazu. Die vielen überaus positiven Rückmeldungen aus dem kommunalen Bereich zeigen, dass wir mit dem Sofortprogramm den richtigen Weg eingeschlagen haben. Ich danke allen Beteiligten, die an der Umsetzung mitwirken.“

Zum Erlass des Sofortprogramms „Sicherheit bei Veranstaltungen“

Mit unserem Erlass vom 14. Mai zur „Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und kommunalen Ordnungsbehörden bei der Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen“ wurden Handlungsunsicherheiten beseitigt und vernünftige und angemessene Abwägungen vor Ort unterstützt.

In dem Erlass werden unter anderem folgende Punkte geregelt:

  • Es gilt, mit Pragmatismus und Augenmaß gemeinsam Sicherheitsmaßnahmen zu definieren, die der entsprechenden Gefährdungslagebewertung Rechnung tragen und angemessen sowie umsetzbar sind.
  • Bei kleineren Veranstaltungen können die Sicherheitsvorkehrungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend auf ein unabdingbar erforderliches Maß beschränkt werden.
  • Es ist weder realistisch noch notwendig, jede Veranstaltung umfassend mittels Zufahrtschutz zu schützen. Gerade bei Umzügen mit vielen Zufahrtsmöglichkeiten ist ein lückenloser Schutz faktisch nicht umsetzbar. Das verbleibende Risiko ist dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen. Insbesondere kleinere Feste oder Umzüge mit weniger als 5.000 Personen können, sofern keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen, in der Regel ohne Zufahrtschutz stattfinden.

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