Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Landtag beschließt neues Vergabe- und Tariftreuegesetz

Der Hessische Landtag hat heute die Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) beschlossen. Mit der Reform modernisiert Hessen sein Vergaberecht grundlegend. Ziel ist es, Investitionen schneller umzusetzen, Kommunen und Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten und gleichzeitig faire Arbeitsbedingungen zu stärken.

Das neue Gesetz sieht unter anderem deutlich höhere Wertgrenzen für Direktvergaben, vereinfachte Nachweisverfahren sowie das sogenannte Bestbieterprinzip vor. Öffentliche Auftraggeber erhalten damit mehr Handlungsspielraum, um Projekte schneller umzusetzen. Gleichzeitig werden Tariftreue und faire Wettbewerbsbedingungen gestärkt.

Hessens Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori sagte: „Mit dem neuen Vergabe- und Tariftreuegesetz sorgen wir dafür, dass öffentliche Investitionen schneller bei den Menschen ankommen. Wir schaffen eines der modernsten Vergabegesetze Deutschlands: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und gleichzeitig klare Regeln für faire Arbeitsbedingungen. Wer ordentlich bezahlt und gute Arbeit leistet, soll bei öffentlichen Aufträgen faire Chancen haben.“

Mehr Tempo bei öffentlichen Investitionen

Künftig können Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro sowie Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 750.000 Euro direkt vergeben werden. Gleichzeitig werden Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte deutlich vereinfacht. Das schafft mehr Flexibilität für Kommunen und öffentliche Auftraggeber und ermöglicht eine schnellere Umsetzung von Investitionen.

„Gerade in Zeiten hoher Investitionsbedarfe dürfen öffentliche Mittel nicht in langen Verfahren stecken bleiben. Wir wollen, dass aus bereitgestellten Mitteln schneller konkrete Projekte werden – auf Baustellen, in Kommunen und bei der Modernisierung unserer Infrastruktur“, sagte Mansoori.

Faire Arbeit bleibt Massstab

Mit der Reform stärkt Hessen zugleich die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen faire und tarifgerechte Arbeitsbedingungen einhalten. Neue Präqualifizierungsverfahren sorgen dafür, dass die Nachweise künftig einfacher und unbürokratischer erbracht werden können. 
„Wir verbinden wirtschaftliche Vernunft mit sozialer Verantwortung. Öffentliche Aufträge sollen dort ankommen, wo gute Arbeit geleistet und fair bezahlt wird. Faire Löhne dürfen kein Wettbewerbsnachteil sein“, so Mansoori.

Hessen setzt auf Vertrauen statt Papierberge

Mit dem sogenannten Bestbieterprinzip müssen Nachweise künftig grundsätzlich nur noch von dem Unternehmen vorgelegt werden, das den Zuschlag erhalten soll. Dadurch wird der Aufwand für Unternehmen deutlich reduziert. Gleichzeitig bleiben wirksame Kontrollmöglichkeiten erhalten, um Missbrauch und Lohndumping zu verhindern. Die Reform des HVTG ist ein zentraler Bestandteil der Modernisierungsagenda der Landesregierung und setzt eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.

Hintergrund

Die Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes umfasst insbesondere:

  • Anhebung der Direktvergabegrenzen auf 100.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 750.000 Euro für Bauleistungen
  • Freie Verfahrenswahl unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • Einführung des Bestbieterprinzips
  • Vereinfachte Präqualifizierungsverfahren
  • Stärkung der Tariftreue und fairer Wettbewerbsbedingungen
  • Erweiterte Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gegen Missbrauch

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